Gebühren
Grundsätzlich bin ich in meiner Preisgestaltung frei.
Ich orientiere mich weitesgehend bei meinen Gebühren an der aktuellen
- Tierärztlichen Gebührenordnung, der GOT .
Das bezieht sich ausschließlich auf die Leistungen, die mir laut Gesetz erlaubt sind. - Verbandsgebührenordung der Tierheilpraktiker.
Gerne bin ich bereit, sie im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch über möglich anfallende Kosten zu informieren.
Abrechnungsverfahren
Grundsätzlich erfolgt am Ende der Konsultation die Abrechnung meines Besuches.
Zahlungen sind in:
- bar aber auch per
- EC – Karte / mittels PIN möglich ( Internetanschluss vorrausgesetzt).
Belege hierzu, die z.B. auch steuerlich für betreffende Firmen
( Hundetrainer, Reittherapeuten, Züchter etc ) gültig sind, werden auf Wunsch per Email direkt versendet.
Die Liquidation per Rechnung ist eine Ausnahme.
Sie ist nur Firmen vorbehalten ( Bonität und positive SchuFa vorrausgesetzt), die meine Leistungen steuerlich absetzen können und nur nach vorheriger Rücksprache möglich.
Tierkrankenkasse
Ein direktes Abrechnen zwischen der Tierkrankenkasse und meiner Praxis ist nicht möglich.
Die Abrechnung erfolgt zwischen Tierhalter und meiner Praxis, die Quittung kann dann zwecks Rückerstattung seitens der Tierkrankenkasse dazu eingereicht werden.