Berufsbild des Tierheilpraktiker
Der seriöse THP gewinnt neben dem Tierarzt immer mehr an Bedeutung und auch die Akzeptanz der meisten Tierärzte nimmt unserer ausgebildeten und verantwortungsvoll arbeitenden Berufsgruppe gegenüber mehr und mehr zu.
Ein THP kann, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und Ausbildung, leider nicht die therapeutischen Möglichkeiten eines TA’s abdecken und somit sieht sich der THP auch nicht als Konkurrenz eines TA’s, sondern als Ergänzung!
Viele TA’s haben das erkannt und arbeiten Hand in Hand mit uns, was auch begrüßenswert ist.
Der Tierheilpraktiker nimmt das Tier immer als Ganzes wahr und behandelt es, egal mit welcher Therapie, auch ganzheitlich.
Es wird grundsätzlich nach der eigentlichen Ursache der Störung gesucht und nicht einfach nur das Symptom behandelt und unterdrückt.
Der THP erstellt, so wie der TA auch, eine vollständige Anamnese, wird den Patientenhalter ausführlich befragen und veranlaßt auch weitere, Diagnose sichernde Maßnahmen wie Labor, Röntgen ( durch den TA ), Bioresonanz, Haarmineralanalyse etc.
Die Tätigkeit des THP’s wird reglementiert und unterliegt grundsätzlich dem
- Arzneimittelgesetz,
- Tierschutzgesetz
- Tierseuchengesetz.
Er ist verpflichtet, Mißstände an das Veterinäramt weiterzuleiten und bei dem Verdacht einer gesetzlich definierten Tierseuche dieses SOFORT zu melden!
Die Behandlung einer Seuche ist ihm generell verboten.
Ein seriöser THP arbeitet bei unbekannten Patienten nicht via Internet ( auch nicht mittels Bioresonanz), da ihm eine verantwortungsvolle Anamnese nicht möglich ist und so Vielzahl an Symptomen und Beobachtungen fehlen werden.
Zudem ist eine Fernbehandlung bei unbekannten Patienten gesetzlich verboten.
Als Heilmethoden steht dem THP eine Vielzahl an Heilmethoden zu Verfügung:
- Bioresonanz
- Homöopathie
- Akupunktur
- Phytotherapie
- Bachblüten
- Magnetfeld
- Isopathie
- Blutegel
- Neuraltherapie
- usw.
Naturheilkundliche Therapien sind bei fachkundiger Anleitung sehr wirksam.
Kurzfilm zum Beruf des Tierheilpraktiker