Wichtiges vorab

Die Bezeichnung ” Tierheilpraktiker” ist nicht gesetzlich geschützt!

Somit kann sich auch jede nicht ausgebildete Person, ohne strafrechtliche Konsequenzen, Tierheilpraktiker, Tierheilbehandler und auch Tierhomöopath  nennen und ja, sie dürfen auch ihr Tier ohne fachliches Hintergrundwissen therapieren!

Leider sind viele Leute, aufgrund der mittlerweile großen Nachfrage nach naturheilkundlichen Therapien,  mit Halbwissen und mangelhafter Ausbildung unterwegs.
Ich kann ein Lied davon singen, da ich mich immer häufiger mit den schwarzen Schafen meiner Berufssparte bzw mit "Selbsternannten" ohne Ausbildung, herumärgern kann.

Damit sie möglichst sicher einen seriös arbeitenden Tierheilpraktiker erkennen, hier einige Anhaltspunkte dazu.

Berufsbild Tierheilpraktiker

Berufsbild


Der Tierheilpraktiker darf nicht...


Seriösen Tierheilpraktiker finden